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Um-Fair-Teilen als Versuch der Annäherung
an Chancengleichheit

„Am Geld soll es nicht scheitern!“ „Für das was uns wichtig ist, haben wir Geld!“

Diese vielzitierten Sätze stimmen heute nur noch zum Teil in einer Gesellschaft, in der die Schere zwischen arm und reich immer weiter auseinander driftet. Seit den 90er Jahren ist dies auch für Deutschland erwiesen.

Deutschland gilt als das 5reichste Land auf der Welt. Gleichzeitig gibt es seit den 1990er Jahren eine stetig zunehmende Armut.

2010 arbeitete jeder fünfte Beschäftigte in Deutschland zum Niedriglohn unter 10,36 Euro pro Stunde. Jeder Vierte ist mit einem befristeten Arbeitsvertrag oder als Minijobber, Zeitarbeiter sowie Teilzeitkraft beschäftigt. 15-20 % der Bevölkerung gelten als armutsgefährdet und können von ihrem Einkommen nicht leben. Die Zahlen gehen aus dem am 20.12.2012 vorgestellten Bericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zur regionalen Armutsentwicklung in der Bundesrepublik hervor. Danach ist seit 2006 die Armutsgefährdungsquote in Deutschland stetig gestiegen und hat 2011 mit 15,1 Prozent einen neuen Höchststand erreicht. Das sind 12,4 Millionen Menschen, während weiterhin die  reichsten zehn Prozent der Haushalte 58 Prozent des gesamten deutschen Privatvermögens besitzen.

 

Es ist zwar richtig, dass jeder selbst Verantwortung trägt für sein Wohlbefinden und seine Gesundheit, und jeder selbst die Entscheidung treffen muss, welchen Stellen-
wert persönliches Wohlbefinden und Gesundheit haben.

Leider gibt es aber in unserer Gesellschaft schon lange keine Chancengleichheit mehr, und niemand hat die Gewähr, bei ausreichendem Engagement und ausrei-
chender Ausbildung eine Arbeitssicherheit und Existenzsicherheit sicherzustellen. Niemand ist geschützt davor, seine Einkommensquelle unverschuldet zu verlieren.

Unser Gesundheitssystem wurde ursprünglich als Solidargemeinschaft entwickelt. Dies bedeutet: Jeder hat die Chance auf gleichwertige medizinische und/oder präventive Versorgung. Eingezahlt wird nach den eigenen Verdienstmöglichkeiten, die Stärkeren tragen mehr bei als die Schwächeren. Tatsächlich bleibt davon immer weniger übrig. Versicherer agieren in erster Linie als Wirtschaftsunternehmen, bemühen sich, Leistungen gerade in dem Bereich auszuschliessen, wo der Versicherte sie benötigt.  Insbesondere wird die Chancengleichheit dadurch behindert, dass nicht jeder frei ist, seine Krankenkasse und damit die Leistungen frei zu wählen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Heilpraktiker-Leistungen und häufig keine alternative Therapien. Privatkassen oder Zusatz-Versicherungen haben häufig Leistungs-Ausschlüsse.

Politik und die etablierten Systeme scheinen nicht in der Lage oder nicht gewillt zu sein, den Solidaritätsgedanken umzusetzen. Daher braucht es Ansätze „von unten“.

Soziale Gerechtigkeit wird dadurch immer mehr zu einer Herausforderung der Menschen selbst.

Ich möchte an dieser Stelle auf die mutige und sehr unter-stützenswerte Initiative


"Mehr Gesundheit für weniger Geld"
hinweisen, die genau an diesen Punkten ansetzt und das Ziel verfolgt, auf politischer Ebene wieder eine echte Solidarität zu verwirklichen.

Meine Preiskategorien sind ein soziales Experiment. Jeder möge sich selbst ehrlich fragen, in welche Kategorie er sich einstuft. Die Einstufung ist dabei keine Bewertung, sondern einfach eine sachliche Einstufung der augenblicklichen finanziellen Situation.

Hier eine Anregung für die Einstufung:

  • Kategorie 1
    Dies ist der normale Preis, also 100 %, angepasst an vergleichbare Anbieter. In Kategorie 1 möge sich jeder einstufen, der die Möglich-
    keit hat, über Kasse abzurechnen oder wer eine gesicherte beruf-
    liche Position und einen angemessenen Verdienst hat.
  • Kategorie 2
    Hierzu zählen all diejenigen, die ein regelmässiges Einkommen haben, die aber doch abwägen müssen.
  • Kategorie 3
    All diejenigen, die augenblicklich gerade finanziell belastet sind.
  • Kategorie 4
    Für Arbeitslose, Studenten, Alleinerziehende, Hartz 4-Empfänger

 


Preise für Massagen

  

Massage-Anwendungen

 

Kategorie 1

100 %

Kategorie 2

80-85 %

Kategorie 3

Ca. 60 %

Kategorie 4

Ca. 40 %

Lomi-Massage 90 min

95,-

80,-

60,-

50,-

Lomi-Massage 120 min

125,-

100,-

75,-

60,-

Lomi-Massage 150 min

145,-

120,-

90,-

70,-

Lomi-Massage 4händig

durch 2 Lomi-Masseure

90 min

175,-

130,-

 

 

Lomi-Schnuppermassage

60 min

75,-

65,-

50,-

40,-

Lomi-Rückenmassage

45 min

60,-

50,-

40,-

32,-

Aquawellness - Session im Wellness-Hotel Marc Aurel in Bad Gögging, Dauer ca. 75 -90 min 90- 80,- 60,- 50,-

Schnupperangebot bis Ende Januar 2018: 40,- € pro Session

Hinzu kommt der Eintritt in den Spa- und Wellnessbereich (incl. 2 Handtücher und Bademantel) für uneingeschränkten Tagesaufenthalt im Wellness-und Golf-Hotel Marc Aurel in Bad Gögging: 25,- €

möglich:  Montag und Mittwoch abend, und nach Vereinbarung

Hot-Stone-Massage

75 min

80,-

70,-

50,-

40,-

 

Fussreflexzonenmassage

60 min

60,-

50,-

40,-

30,-

 

 


Preise für Heilpraktiker-Leistungen

Sofern Sie privat versichert sind und in Ihrem Tarif Heilpraktikerleistungen inclusive sind, oder eine entsprechende Zusatzversicherung haben, oder eine beihilfefähige Versicherung haben, werden die Heilpraktiker-Leistun-
gen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker abgerechnet (GebüH) und die Leistung in Rechnung gestellt.

 

Für Selbstzahler, die keine entsprechende Versicherung haben und
gesetzlich versichert sind, gelten folgende Preiskategorien.

 

Naturheilkunde

Heilpraktiker-Leistungen

für Selbstzahler 

Kategorie 1

100 %

Kategorie 2

80-85 %

Kategorie 3

Ca. 60 %

Kategorie 4

Ca. 40 %

Stundensatz (60 min)

75,-

60,-

50,-

40,-

 

 

 

 

 

Homöopathische Anamnese

Dauer bis zu 90 min

110,-

100,-

80,-

60,-

Homöopathische Anamnese

Dauer biszu 120 min

150,-

140,-

120,-

65,-

Homöopathische Anamnese

Dauer bis zu 150 min

160,-

130,-

90,-

70,-

Homöopathische Anamnese aufwändig

Mehr als 3 Stunden

200,-

180,-

140,-

90,-

 

 


Honorare Ernährungsberatung

  • 75,- Euro pro 60 min
  • Ernährungsberatung wird bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung für Ernährungsberatung von gesetzlichen Krankenkassen ganz oder zum Teil übernommen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach dem Umfang der Erstattung.

 

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